Diese Stellenbeschreibung beschreibt die Funktion des Genesungsbegleiters in der Suchtmedizin (PAA), die im Dienst für Suchtmedizin des CHUV ausgeübt wird. Sie wurde auf der Grundlage der während des Pilotprojekts 2024-2026 beobachteten beruflichen Praktiken erstellt und zielt darauf ab, die Rolle des PAA im Krankenhausumfeld zu formalisieren, seinen Interventionsbereich bei Patienten, deren Angehörigen und dem interdisziplinären Team zu klären und als Referenz für die Rekrutierung, Integration und Bewertung der in den Pflegeeinrichtungen tätigen Genesungsbegleiter zu dienen.
Maschinelle Übersetzung aus dem Französischen, erstellt am 27. Juli 2026 mit Claude (Anthropic).
1. Aktualisierung
Erstellt am: […]
Von: […]
Ersetzt Version vom: […]
Grund der Aktualisierung: […]
2. Stellenbezeichnung
Managementeinheit / Abteilung: [Krankenhausabteilung]
Basiseinheit / Dienst: [Suchtmedizin]
Funktionseinheit: [Krankenhaus-Suchtmedizin]
Stellenbezeichnung in der Einheit: [Genesungsbegleiter in der Suchtmedizin]
3. Allgemeine Aufgaben der Stelle (Kurzbeschreibung)
- Sicherstellung des Empfangs von Patienten und deren Angehörigen, Vorstellung der Funktion, der unterstützenden und begleitenden Rolle der Genesungsbegleitung in der Suchtmedizin, Sicherstellung der Identifizierung, Planung, Durchführung und Bewertung der Begleitung durch die Genesungsbegleitung.
- Auf Anfrage des Patienten und/oder des Pflegeteams die Arbeit zur Genesung des Patienten in Zusammenarbeit mit dem Pflegeteam, den Patienten, deren Angehörigen und deren Netzwerk initiieren.
- Sicherstellung der Begleitung der Patienten auf ihrem Genesungsweg durch die Definition von Begleitzielen, die Terminplanung für Gespräche und die Organisation der Arbeit im Zusammenhang mit der Genesungsbegleitung, in direkter Zusammenarbeit mit dem Pflegeteam und in Partnerschaft mit dem Patienten.
- Entwicklung und Durchführung von Maßnahmen zur Rückfallprävention durch die Erstellung eines gemeinsamen Krisenplans, relationale und motivationale Unterstützung sowie die Förderung des Verständnisses und der Entstigmatisierung von Suchterkrankungen bei Angehörigen und im interdisziplinären Netzwerk.
- Beteiligung an der Förderung und Entwicklung des Wissens und der Kompetenzen der Genesungsbegleiter-Berufe.
4. Führung: Direkt unterstellte VZÄ
[Nein]
5. Vorgesehene Vertretungsregelung bei Abwesenheit des Stelleninhabers
[Nein]
6. Aufgaben und Tätigkeiten
A. Sicherstellung des Empfangs von Patienten und deren Angehörigen, Vorstellung der Funktion, der unterstützenden und begleitenden Rolle der Genesungsbegleitung in der Suchtmedizin, Sicherstellung der Identifizierung, Planung, Durchführung und Bewertung der Begleitung durch die Genesungsbegleitung.
- Patienten informieren und sich vorstellen, das Konzept der Genesungsbegleitung in der Suchtmedizin im Rahmen des Genesungsmodells erläutern.
- Austausch mit dem interdisziplinären Team und gemeinsame Festlegung der Ziele der Genesungsbegleitung, in Partnerschaft mit den Patienten während und nach dem Krankenhausaufenthalt, unter Berücksichtigung des Behandlungsplans der Patienten.
- Selbstständige Planung der weiteren Genesungsbegleitung in Partnerschaft mit dem Patienten, in Zusammenarbeit mit dem interdisziplinären Team.
- Das Begleitprogramm an die Patienten sowie an das Pflegeteam zurückmelden und übermitteln und regelmäßige Treffen mit dem zuständigen Pflegeteam der Patienten organisieren, um die Begleitung und Anpassung des Programms sicherzustellen und sich an Komplikationen im Zusammenhang mit dem Krankenhausaufenthalt und dem Gesundheitszustand anzupassen.
B. Auf Anfrage des Patienten und/oder des Pflegeteams die Arbeit zur Genesung des Patienten in Zusammenarbeit mit dem Pflegeteam, den Patienten, deren Angehörigen und deren Netzwerk initiieren.
- Ein Gespräch in einem geeigneten Rahmen anbieten und aktives Zuhören fördern, indem die Äußerung der Bedürfnisse und Entscheidungen der Patienten ermöglicht wird, die definierten Bedürfnisse mit ihnen neu formulieren und validieren und die möglichen Maßnahmen der Genesungsbegleitung sowie die Grenzen des Interventionsbereichs der Genesungsbegleiter erläutern.
- Den Patienten über seine Rechte und Pflichten im Rahmen der Genesungsbegleitung in der Suchtmedizin informieren und dabei eine wohlwollende Aufmerksamkeit bei der Aufnahme seiner Anfragen und Entscheidungen gewährleisten.
- Den Patienten strukturierte und angepasste Informationen über den Ablauf der Begleitung und Unterstützung durch die Genesungsbegleitung sowie klare Erläuterungen der verschiedenen Kooperationen und interprofessionellen Interventionen im Rahmen des Patientenprojekts gewährleisten.
- In interdisziplinärer Absprache die spezifischen Ziele der Begleitung durch die Genesungsbegleitung definieren, deren Programmierung und Übermittlung an den Patienten sowie an das Pflegeteam sicherstellen und diese im Patientenakt vermerken.
- Nach Absprache und Wahl der Patienten nahestehende Personen einladen, die sie für relevant halten, um sie in die Information, Erklärung und Teilnahme an ihrem Begleitprogramm durch die Genesungsbegleitung einzubeziehen.
C. Sicherstellung der Begleitung der Patienten auf ihrem Genesungsweg durch die Definition von Begleitzielen, die Terminplanung für Gespräche und die Organisation der Arbeit im Zusammenhang mit der Genesungsbegleitung, in direkter Zusammenarbeit mit dem Pflegeteam und in Partnerschaft mit dem Patienten.
- Beherrschung des Begleitungsprozesses der Genesungsbegleitung gemäß dem Genesungsmodell, basierend auf der Expertise des ‚Savoir-être‘ und ‚Savoir-faire‘ in Bezug auf validiertes theoretisches und wissenschaftliches Wissen der Genesungsbegleitung.
- Beherrschung der Techniken der relationalen Pflege, Kenntnis des eigenen Fachgebiets im Rahmen einer Intervention im Krankenhausumfeld, unter Einhaltung der Funktionsweise und der Vorschriften der Institution.
- Beteiligung an der Vorbereitung und Ausarbeitung des Entlassungsplans des Patienten in Zusammenarbeit mit dem interdisziplinären Team, in Partnerschaft mit den Patienten und deren Angehörigen. Definition der unterstützenden Maßnahmen der Genesungsbegleitung bei der Entlassung, im Rahmen der Rückfallprävention in den ersten Wochen nach der Rückkehr nach Hause.
- Sicherstellung des Begleitungsprozesses durch Bewertung des Fortschritts und der Zielerreichung, Gewährleistung der Übergabe der Aufgaben im Zusammenhang mit der Kontinuität der Begleitung nach der Entlassung des Patienten, relevante und abgestimmte Anpassung der Ziele an die Situation der Patienten nach dem Krankenhausaufenthalt.
- Sicherstellung einer systematischen Dokumentation des Begleitplans, der Zielentwicklung und relevanter Informationen im elektronischen Patientenakt, Übermittlung aller notwendigen Informationen zur Sicherheit und Kontinuität der Versorgung an das interdisziplinäre Team.
D. Entwicklung und Durchführung von Maßnahmen zur Rückfallprävention durch die Erstellung eines gemeinsamen Krisenplans, relationale und motivationale Unterstützung sowie die Förderung des Verständnisses und der Entstigmatisierung von Suchterkrankungen bei Angehörigen und im interdisziplinären Netzwerk.
- Förderung der Autonomie des Patienten durch Rückversicherung, Begleitung der Reflexion in einer nicht-moralisierenden, nicht-missionarischen und wohlwollenden Haltung, Unterstützung bei der Identifizierung von Risikofaktoren und Schutzstrategien.
- Beherrschung der Erstellung des gemeinsamen Krisenplans, Vorschlagen, Erläutern und Begleiten der Patienten bei dessen Verfassung, unter Berücksichtigung ihrer Wünsche und Bedürfnisse, während gleichzeitig die Möglichkeiten und Grenzen geklärt werden.
- Beherrschung der verschiedenen relationalen Techniken im Zusammenhang mit der Hilfe und motivationalen Beziehung, Unterstützung des Patienten bei fundierten Entscheidungen, Formulierung klarer Anfragen und Ermutigung, sich in diesen Entscheidungen zu behaupten, Würdigung von Erfolgen und positiven Initiativen.
- Beherrschung der Advocacy-Rolle im Rahmen der Genesungsbegleitung, Unterstützung der Patienten bei ihren Entscheidungen, unter Berücksichtigung deren Relevanz und ohne dass diese eine Gefährdung des Patienten, seines Umfelds oder der Beteiligten mit sich bringen. Begleitung der Patienten auf Wunsch zu medizinischen oder sozialen Terminen im Zusammenhang mit ihrem Genesungsprojekt.
- Austausch mit den verschiedenen Beteiligten und/oder Angehörigen, um die Sucht, ihre Mechanismen und die Rolle der verschiedenen Akteure zur Unterstützung des Genesungsprozesses des Patienten zu erläutern.
E. Beteiligung an der Förderung und Entwicklung des theoretischen Wissens der Genesungsbegleitung, Sicherstellung der Maßnahmen zur Effizienzsteigerung der Einheit und des Berufsstandes.
- Teilnahme an Gesprächsgruppen, Workshops oder Fördermaßnahmen der Genesungsbegleitung.
- Teilnahme an interdisziplinären Interventionen zum Austausch mit den Pflegeteams, Erläuterung der Rolle der Genesungsbegleitung, gemeinsame Gestaltung der Integration der Genesungsbegleitung im Krankenhausumfeld, Definition ihres Interventionsbereichs innerhalb eines interdisziplinären Teams.
- Entwicklung einer Expertise, die aus ihren Erfahrungskompetenzen im Bereich Sucht resultiert, in der Lage sein, die in ihren Kompetenzbereich fallenden Maßnahmen zu erläutern und zu identifizieren und zur Bekämpfung stigmatisierender Vorstellungen im Zusammenhang mit Suchterkrankungen beizutragen.
- Sicherstellung des Empfangs von Genesungsbegleitern in Ausbildung, Förderung ihres Lernens und ihrer Integration in das interdisziplinäre Team.
- Beteiligung an der kontinuierlichen Verbesserung der Pflegeprozesse, der Ausbildung, der Qualität und der Sicherheit der Begleitung und Unterstützung durch die Genesungsbegleitung im Krankenhausumfeld.
7. Eventuelle besondere Verantwortlichkeiten des Stelleninhabers
[…]
8. Erforderliche Qualifikationen
8.1. Grundausbildung
- Eigene Erfahrung mit Sucht haben, sich in einem Genesungsprozess befinden und in der Lage sein, diese Erfahrung in eine berufliche Kompetenz umzuwandeln.
- Ausbildung zum Peer-Praktiker in psychischer Gesundheit (PPSM) [Erwünscht]
8.2. Zusatzausbildung
- Der gemeinsame Krisenplan [Erforderlich]
- Die motivierende Gesprächsführung [Erforderlich]
- Die Bewertung des Suizidrisikos [Erforderlich]
8.3. Berufliche / oder ehrenamtliche Erfahrung
- Psychische Gesundheit [2 Jahre]
- Sucht [2 Jahre]
8.4. Besondere Kenntnisse und Fähigkeiten
- Soziale Kompetenzen: aktives und wohlwollendes Zuhören (keine moralische Verurteilung und kein Proselytismus). Teamfähigkeit. [Erforderlich]
- In der Lage sein, sich selbst zu evaluieren und die notwendigen Maßnahmen für das eigene Wohlbefinden und die eigene Gesundheit zu ergreifen, um mit einer suchtkranken Bevölkerung zu arbeiten. [Erforderlich]
9. Besondere Bereitschaftsdienste (Nachtarbeit, Pikettdienst usw.)
[…]
10. Unterschriften
[…]