R8h. Beispiel einer Kooperationsvereinbarung mit einem/einer nicht-professionellen institutionalisierten Peer-Helfer/in (Coraasp)

Diese Vereinbarung ist das Ergebnis der Überlegungen einer Arbeitsgruppe zur Peer-Hilfe, die sich aus institutionalisierten Peer-Helfern/innen und nicht-peers Fachpersonen zusammensetzt, die Mitglieder der Organisationen der Coraasp sind. Diese Vereinbarung kann von einer Organisation ausgearbeitet werden, die Fachpersonen beschäftigt oder nicht, einschließlich selbstverwalteter Vereine, die ihren betroffenen Mitgliedern einen klaren Interventionsrahmen geben möchten.

Kooperationsvereinbarung des/der Peer-Helfers/in (PH)

Zwischen der Organisation […] und

Frau/Herr Vorname: […] Name: […]

Als Mitglied/Begünstigte/r der Organisation […] erklären Sie sich bereit, am Leben unserer Organisation teilzunehmen, indem Sie eine spezifische Rolle als Peer-Helfer/in übernehmen.

Während Ihrer Tätigkeit als PH versichert Sie die Organisation […]

  • In der Haftpflichtversicherung
  • Für Unfälle, die im Rahmen Ihrer Tätigkeit sowie auf den Wegen zum/am Tätigkeitsort auftreten

Falls die Organisation […] sich hierzu nicht verpflichten kann, überprüfen Sie, ob die Person über solche Versicherungen verfügt. Informationen zum schweizerischen Rechtsrahmen Schutz und Versicherungen – Bénévolat Vaud (benevolat-vaud.ch)

Die Organisation […] bietet Ihnen:

  • Eine Probezeit von […] Wochen/Monaten, während der Sie von einer Fachperson oder einem/einer erfahrenen PH bei der ordnungsgemäßen Durchführung der Tätigkeit begleitet werden
  • Ein individuelles Coaching (1 Mal alle […] Monate) und Intervisionen zwischen PH
  • Spezifische Schulungen (intern oder extern)
  • Eine Aufwandsentschädigung von […] CHF pro Veranstaltung
  • Falls der Verein keine solchen Aufwandsentschädigungen anbieten kann, schlägt er eine andere Form der Anerkennung für diese Arbeit vor (Beispiel: Bezahlung von Schulungen oder anderes)
  • Eine Erstattung der Transportkosten gegen Vorlage der Belege (auf Basis des Halbtax)

Ihre Verpflichtung zu folgenden Punkten ist wesentlich:

  • Die Werte der Einrichtung […] und die Beschreibung der Tätigkeit des PH, die dieser Vereinbarung beigefügt ist, zu respektieren
  • Strengste Vertraulichkeit über alle Teilnehmer/innen im Rahmen Ihrer Tätigkeit während und nach Ihrem Engagement zu wahren
  • Ihre Tätigkeit regelmäßig sicherzustellen und jede Änderung Ihrer Verfügbarkeit rechtzeitig (24 Stunden) der Bezugsperson oder verantwortlichen Person mitzuteilen
  • Sich bei jeder wichtigen Entscheidung oder Notfallsituation an die Bezugsperson oder verantwortliche Person zu wenden
  • Ihre Grenzen zu respektieren oder dies zu lernen
  • Die Teilnahme an Schulungen zu Recovery, Moderation und Peer-Hilfe wird dringend empfohlen, um sich die Kompetenzen und die Haltung eines/einer PH anzueignen (Häufigkeit von der Organisation festzulegen).

Jede Partei kann diese Kooperationsvereinbarung per E-Mail oder Post mit einer Frist von […] Tagen/Monaten kündigen. Im Bedarfsfall und nach Vereinbarung kann diese Frist verkürzt werden.

Ort und Datum: […]

Für die Organisation […]

Frau/Herr […]

Hauptquelle(n)

AG Peer-Begleitung (Coraasp), „Kooperationsvereinbarung nichtprofessionelle institutionalisierte Peer-Begleiter·innen“, Coordination romande des associations d’action en santé psychique (Coraasp), 2025.

Dokument übergeben an die AG Peer-Hilfe im Suchtbereich.

Dieses Merkblatt ergänzt einen Leitfaden zur Peer-Unterstützung in der Suchtarbeit, der im Rahmen des Projekts „Sucht im Spital“ erstellt wurde.

Es ist Teil eines thematischen Ressourcenhefts, das als PDF heruntergeladen werden kann.

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