R8e. Beispiel für einen Praktikumsvertrag für einen Peer-Begleiter in einer stationären Einrichtung für Suchterkrankungen (Stiftung Bartimäus)

Praktikumsvertrag

zwischen

Stiftung Bartimäus – Corcelettes 11 – 1422 Grandson (nachfolgend Arbeitgeber genannt)

und

[…] (nachfolgend Arbeitnehmer-in genannt)

Funktion: Peer-Begleiter (Praktikant)

Stellenantritt: […]

Vertragsdauer: Befristeter Vertrag bis zum […]

Probezeit: 1 Monat

Vertragsauflösung: Der befristete Vertrag endet mit Ablauf der vorgesehenen Zeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sofern nichts anderes vereinbart wurde (Art. 334 OR).Fälle einer Kündigung aus wichtigem Grund (Art. 337 OR) bleiben vorbehalten.

Arbeitszeiten:

  • Der/die Arbeitnehmer-in ist verpflichtet, seine/ihre Arbeit gemäss dem festgelegten Plan zu leisten, d.h. 43,5 Stunden pro Woche bei 100 %.
  • Überstunden: Überstunden werden für Praktikanten nicht berücksichtigt.

Ferien: 7 Wochen

Beschäftigungsgrad: 20 %, d.h. 8,70 Stunden pro Woche (mit dem Vorgesetzten zur Anpassung des Beschäftigungsgrades auf maximal 40 % zu evaluieren).

Gehalt:

  • Klassifizierung: Praktikant
  • Auszahlung: Monatlich, ohne 13. Monatsgehalt

Spesen: Die Spesen (Nutzung des Privatfahrzeugs, Telefon, Bahnabonnement usw.) werden gegen Vorlage des Belegs und nur mit Zustimmung des Arbeitgebers erstattet.

Versicherungen und Sozialabzüge:

  • AHV/IV/EO,
  • Arbeitslosenversicherung
  • Mutterschaftsversicherung
  • Erwerbsausfall
  • Nichtberufsunfallversicherung
  • Zusatzunfallversicherung UVG
  • Vorsorgefonds
  • Quellensteuer für Ausländer ohne C-Bewilligung
  • Die oben genannten Deckungen gelten vorbehaltlich der massgebenden Versicherungsbedingungen. Im Falle eines Vorbehalts seitens der Versicherungsgesellschaft wird die Berner Skala angewendet.
  • Abgesehen von der Wartefrist ist der Arbeitgeber von allen anderen Verpflichtungen aus Art. 324 a) OR befreit.

Vorsorgefonds: Der/die Arbeitnehmer-in ist obligatorisch dem Vorsorgefonds von Axa Winterthur angeschlossen, sofern das Jahresgehalt CHF 22’050.- übersteigt.

Geheimhaltungspflicht: Gemäss den Bestimmungen von Art. 321a Abs. 4 OR ist der/die Arbeitnehmer-in verpflichtet, über Dienstgeschäfte sowie über Beobachtungen und Feststellungen, die er/sie im Rahmen seiner/ihrer Arbeit gemacht haben könnte, Stillschweigen zu bewahren. Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Er/sie ist für Schäden verantwortlich, die durch die Nichteinhaltung dieser Pflicht entstehen.

Besondere Bestimmungen: Diese sind im Obligationenrecht definiert.

Praktikumsverantwortliche/r:

  • Name, Funktion und Kontakt […] + Name und Kontaktdaten der Stellvertretung bei Bedarf […]
  • Die Betreuer des betreuten Wohnens unterstützen, insbesondere im Rahmen der Interventionen und beruflichen Kompetenzen des Peer-Begleiters.

Aufgaben

Hauptaktivitäten

  • Beteiligung an der Verankerung von Praktiken, die auf den Genesungsansatz ausgerichtet sind, durch Teilnahme an Kolloquien, die im Vorfeld mit dem Vorgesetzten festgelegt wurden, und durch Abgabe einer Stellungnahme.
  • Aktivitäten leiten, Material und genutzte Räume aufräumen und reinigen sowie die Einhaltung der Gruppenregeln und des Rahmens (Vertraulichkeit, Respekt, …) gewährleisten.
  • Enge Zusammenarbeit mit dem multidisziplinären Team der Stiftung.
  • Regelmässige mündliche und schriftliche Informationsübermittlung unter Verwendung der von der Institution festgelegten Kommunikationsmittel.

Berufliche Kompetenzen

  • Betroffene Personen anhören, eine Vertrauensbeziehung aufbauen, Ausdruck und Kommunikation fördern (angemessene Nähe wahren, Grenzen setzen, bei Bedarf Hilfe von einem Betreuer anfordern).
  • Das Wissen aus der eigenen Genesung im Bereich der psychischen Gesundheit teilen und den Bewohnern Hoffnung geben, indem ihre Genesungswege gewürdigt werden.
  • Wünsche und Bedürfnisse der Bewohner identifizieren, ihre Ressourcen wertschätzen und ihre Autonomie unterstützen.

Begleitungsmodalitäten

Die Stiftung Bartimäus engagiert sich für die Integration von Praktiken, die auf den Genesungsansatz ausgerichtet sind, und arbeitet darüber hinaus daran, geeignete Räume im Bereich der Peer-Begleitung zu erkunden und mitzugestalten. Sie unterstützt die Integration, Entwicklung und Konsolidierung des Erfahrungswissens des Peer-Begleiters. Damit das Arbeitsumfeld so angenehm wie möglich ist und der Peer-Begleiter Freude an der Erfüllung seiner Aufgabe haben kann, bieten wir folgende Begleitung an:

  • Individuelles Intervisionsgespräch mit dem Vorgesetzten, alle 4 Wochen.
  • Auf Wunsch des Peer-Begleiters sind zusätzliche Gespräche mit dem Vorgesetzten oder der Stellvertretung in dessen Abwesenheit möglich.
  • Die Stiftung beteiligt sich an der finanziellen Beteiligung an externen Supervisionen oder Intervisionen, die gemeinsam festgelegt werden, indem sie die Transportkosten erstattet.
  • Da es sich um einen „Pilotvertrag“ handelt, werden Gespräche mit der Leiterin des ambulanten Bereichs und/oder dem Direktor geplant, um Rückmeldungen aus der Praxis zu erhalten und die Bedingungen dieses Praktikums zu evaluieren. Auf Wunsch können dieselben Personen für ein Gespräch angefragt werden.

Reglement

Vertraulichkeit

  • Der/die Peer-Begleiter-in ist zur Diskretion verpflichtet. Alle Informationen über Bewohner und Mitarbeiter sind als persönlich, vertraulich und sensibel zu betrachten und dürfen ausserhalb des institutionellen Rahmens nicht weitergegeben werden, einschliesslich der einfachen Tatsache, dass die betreffende Person eine Verbindung zur Stiftung Bartimäus hat. Im Zweifelsfall ist dies mit den Teammitgliedern zu besprechen.

Sie-Form

  • In allen Interaktionen mit Bewohnern, Mitarbeitern und Familien ist strikt die Sie-Form zu verwenden, um ein hohes Mass an Respekt und Professionalität zu wahren. Jede Ausnahme von dieser Regel bedarf einer vorherigen Absprache mit der Hierarchie.

Reisen

  • Falls der/die Peer-Begleiter-in eine Person begleitet, werden die Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln von der Stiftung gegen Vorlage des Belegs erstattet.

Dienstplanung

  • Die Arbeitszeiten werden vom Vorgesetzten und/oder der Leiterin des ambulanten Bereichs geplant. Der/die Peer-Begleiter-in ist verpflichtet, seine/ihre tatsächlichen Stunden am Ende jeder Schicht zu notieren.

Abwesenheiten

  • Bei Abwesenheit ist der Vorgesetzte telefonisch zu informieren. Bei längeren oder wiederholten Abwesenheiten können der Beschäftigungsgrad und die Vertragsdauer angepasst und/oder ein Arbeitszeugnis verlangt werden.

IT-Zugang

  • Der Zugang zur Software für Beobachtungen und Bewohnerakten wird mit der Hierarchie festgelegt, abhängig von den vom Peer-Begleiter begleiteten Personen. Er wird ihm/ihr nach der Probezeit übermittelt. Ein Telefon, das am Arbeitsplatz bleiben muss, wird dem Praktikanten zur Verfügung gestellt.

Die Aufgaben sowie die daraus resultierenden Verantwortlichkeiten werden unter Einhaltung der Richtlinien und Entscheidungen der Institutionsleitung sowie der Werte und Mission der Stiftung Bartimäus wahrgenommen.

Ich bestätige, den Arbeitsvertrag zur Kenntnis genommen zu haben und dessen Inhalt zu akzeptieren.

Geschehen in Grandson, am […]

Hauptquelle(n)

Stiftung Bartimäus, „Praktikumsvertrag“, 2025.

Dokument übergeben an die AG Peer-Hilfe im Suchtbereich.

Dieses Merkblatt ergänzt einen Leitfaden zur Peer-Unterstützung in der Suchtarbeit, der im Rahmen des Projekts „Sucht im Spital“ erstellt wurde.

Es ist Teil eines thematischen Ressourcenhefts, das als PDF heruntergeladen werden kann.

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