R3d. Beispiel für die Verteilung der Verantwortlichkeiten / Arbeitsteilung zwischen drei Mitarbeitern einer Suchthilfeeinrichtung (SAMHSA 2023)
Fachkraft (nicht-peer):
- Informiert den Klienten über das Behandlungsprogramm und die nächsten Schritte
- Führt ein Screening und eine umfassende Beurteilung durch
- Beurteilt die Bereitschaft des Klienten zur Behandlung
- Bespricht Behandlungsoptionen mit dem Klienten
- Entwickelt gemeinsam mit dem Klienten und in Zusammenarbeit mit anderen Mitarbeitern einen Behandlungsplan; aktualisiert und teilt den Plan regelmäßig mit dem Behandlungsteam
- Beschreibt und vermittelt Selbsthilferessourcen (z. B. AA, NA …) an andere Mitglieder des Behandlungsteams
- Bietet Einzel- und Gruppentherapie an
- Informiert den Klienten über substanzbezogene Störungen und, falls erforderlich, über komorbide Störungen
- Plant mit dem Klienten Maßnahmen zur Rückfallprävention unter Berücksichtigung des Feedbacks anderer Mitarbeiter
- Bietet Familienunterstützung und -aufklärung
- Bietet Krisenberatungsdienste an
- Verfolgt und berichtet über die Fortschritte des Klienten im Rahmen der Behandlung
- Entwickelt einen Plan für die Weiterversorgung des Klienten am Ende der Behandlung oder bei Entlassung
Fallmanager:
- Koordiniert die Serviceplanung für den Klienten
- Vermittelt den Klienten an externe klinische Dienstleister und kommuniziert mit diesen
- Vermittelt den Klienten an Arbeitsvermittlungsdienste
- Unterstützt den Klienten bei der Entwicklung von Plänen zur Fortsetzung seiner Ausbildung
- Bespricht den Genesungsplan des Klienten mit einem Peer-Spezialisten und anderen Mitarbeitern
- Unterstützt den Klienten bei der Suche nach Unterstützungsressourcen, die die sozialen Determinanten der Gesundheit berücksichtigen (z. B. Wohnraum, Ernährung, finanzielle Sicherheit)
- Unterstützt den Klienten bei der Lösung von Problemen im Zusammenhang mit Leistungen und Ansprüchen (z. B. bei der Erstattung durch die Krankenversicherung, bei der Invalidenversicherung usw.)
- Hält die Familie über den Behandlungsfortschritt des Klienten auf dem Laufenden, falls zutreffend
- Vertritt die Interessen des Klienten gegenüber Strafverfolgungsbehörden, Gerichten und seinem/ihren Arbeitgeber(n), falls erforderlich
- Beteiligt sich an der Aufnahme- und Entlassungsplanung, wenn der Klient stationäre Versorgung benötigt
Peer-Berater/in für Suchterkrankungen (PAA):
- Sorgt für Aufklärung und stellt den ersten Kontakt mit dem Klienten her
- Hilft, den Klienten über Gemeinschaftsressourcen zu informieren und stellt die notwendigen Verbindungen für den Zugang her
- Entwickelt einen Genesungsplan mit dem Klienten und verfolgt dessen Fortschritte
- Geht mit gutem Beispiel voran bei Genesungsfähigkeiten und teilt seine/ihre gelebte, auf Genesung ausgerichtete Erfahrung
- Unterstützt den Klienten bei der Inanspruchnahme von Diensten, teilt die Perspektive des Klienten mit dem klinischen Personal
- Bietet dem Klienten emotionale Unterstützung, auch innerhalb der Gemeinschaft
- Unterstützt den Klienten bei der Navigation durch die Gesundheits-, Sozial- und Justizsysteme (nach Bedarf)
- Begleitet den Klienten beim Erlernen der Selbstvertretung
- Begleitet den Klienten zu Arztterminen, Selbsthilfegruppentreffen, Wohnungsgesprächen (nach Bedarf)
- Organisiert soziale Genesungsaktivitäten
- Unterstützt den Klienten während und nach Übergängen in der Versorgung
- Stellt den Klienten mit der lokalen Koordinierungsstelle für Ressourcen in Verbindung
Hauptquelle(n)
SAMHSA, « Incorporating Peer Support Into Substance Use Disorder Treatment Services (TIP 64) », Substance Abuse and Mental Health Services Administration, 2023. http://www.ncbi.nlm.nih.gov/books/NBK596262/.
Seite 104 (freie Übersetzung)
Dieses Merkblatt ergänzt einen Leitfaden zur Peer-Unterstützung in der Suchtarbeit, der im Rahmen des Projekts „Sucht im Spital“ erstellt wurde.
Es ist Teil eines thematischen Ressourcenhefts, das als PDF heruntergeladen werden kann.
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